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Wirksamen Schutz vor Google-Aufnahmen durchsetzen

Ausschnitt aus Google Street View
12. März 2010 1 Kommentar

Erst Zustimmung – dann Veröffentlichung

„Es ist unverhältnismäßig, wenn Betroffene das Internet ständig durchsuchen zu müssen, um herauszufinden, ob das eigene Haus oder Grundstück öffentlich eingesehen werden kann und zur Schau gestellt wird. Das Unternehmen Google sollte vor der Verwertung von Aufnahmen die schriftliche Zustimmung der Betroffenen einholen müssen. Das ist der einzig richtige Weg zu einem wirksamen Schutz...

Jörg Wieland

...vor unerwünschten Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre“, sagt Jörg Wieland, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion (Foto rechts).

Da das Thema kreisweit von Bedeutung ist, hat die SPD-Fraktion einen Eilantrag in den Kreisausschuss eingebracht. Google hatte angekündigt, im März und April weitere Aufnahmefahrten im Göttinger Umland durchzuführen.
Die Verwaltung soll nach Vorstellung der SPD-Fraktion prüfen, wie die Aufnahmen zu kommerziellen Zwecke nicht in Unkenntnis der Betroffenen stattfinden und ob Google gezwungen werden kann, die Zustimmung von Eigentümern oder Nutzern einzuholen. Die Sozialdemokraten wollen zudem für einen besseren Schutz den Bundestag auffordern, unverzüglich das Bundesdatenschutzgesetz zu ändern.

Die SPD-Fraktion begründet ihren Vorstoß unter anderem mit Gefahren, die sich aus der Veröffentlichung von Aufnahmen ergeben können. „Einbrecher können sich künftig per Internet frei zugänglich über die örtlichen Gegebenheiten informieren und dann gezielter zuschlagen“, warnt Manfred Kuhlmann, Kreistagsabgeordneter der SPD. „Ob die Betroffenen dieses Risiko eingehen wollen, sollte jeder selbst entscheiden können.“

Jörg Wieland beklagt zudem die hinter dem Vorgehen von Google stehende „Tendenz zur Totalausleuchtung des öffentlichen und privaten Lebens. Dem muss die Politik einen Riegel vorschieben“, so der Vorsitzende.

Die SPD-Fraktion stellt ab sofort für Interessierte ein Musterformular zum Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen zur Verfügung, das im Internet unter www.spd-kreistag-goettingen.de abgerufen oder telefonisch im Fraktionsbüro angefordert werden kann (Tel. 0551/525242). So wolle man die Betroffenen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen, erklärte die SPD-Kreistagsfraktion.
 



Musterbrief zum Widerspruch

Antrag der SPD-Kreistagsfraktion zum Thema Wirksamen Schutz vor Google-Aufnahmen durchsetzen



 

1 Kommentar zu Wirksamen Schutz vor Google-Aufnahmen durchsetzen


Andree Utermöhlen

1

am 16. März 2010 um 14:24 Uhr

Gute Idee mit dem Musterbrief. Für meinen Bedarf habe ich noch erweitert um den Passus "...Erfassung, Speicherung und Veröffentlichung..."


 

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