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Überschwemmungsgebiete

Der Landkreis als untere Wasserbehörde muss bis Ende 2013 Überschwemmungsgebiete festsetzen. Im Landkreis Göttingen handelt es sich dabei um folgende Gewässerabschnitte:

Aue Hahle Rase Schwülme
Dramme Harste Rhume Suhle
Eller Leine Rodebach Wendebach
Fulda Nathe Sandwasser Werra
Garte Nieme Schede Weser
Grundbach Nieste Schneenbach Totenhäuser Graben
Verfügbare Downloads Format Größe
Verordnungsentwurf des Landkreises über die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Weser PDF 25 KB

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