Sechs Monate nicht hinnehmbar
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11. Dezember 2009
1 Kommentar
Bearbeitungszeit von Anträgen auf wirtschaftliche Jugendhilfe
Als nicht hinnehmbar kommentiert der Kreistagsabgeordnete Manfred Kuhlmann die Antwort des Landrates auf eine Anfrage der SPD-Fraktion. Die SPD hatte sich nach der Bearbeitungsdauer für Anträge auf wirtschaftliche Jugendhilfe erkundigt. Aus der Antwort des Landkreises geht hervor, dass die Bearbeitungszeit derzeit bei circa fünf bis sechs Monaten liege. Diese Situation ziehe sich schon seit Anfang des Jahres hin.

Familien und Alleinerziehende, die auf wirtschaftliche Jugendhilfe angewiesen seien, müssten unnötig lange auf das ihnen zustehende Geld warten, meint Kuhlmann.
„Es sind nicht die finanziell gut gestellten Familien, denen ein Rechtsanspruch auf wirtschaftliche Jugendhilfe zusteht. Daher müsste gerade in diesem Bereich alles unternommen werden, um zeitnah die vorliegenden Anträge zu bearbeiten. Aber genau das ist derzeit nicht gewährleistet“, so Kuhlmann. Wie die Verwaltung in der Antwort mitteilte, befinden sich noch 286 Fälle in Bearbeitung, 245 Fälle sind demnach noch unbearbeitet.
Im Frühjahr wird voraussichtlich wieder eine für die Verwaltung normale Bearbeitungszeit von zwei Monaten erreicht werden. Auch das sei schon grenzwertig, so Kuhlmann. Er fordert daher den Sozialdezernenten Wucherpfennig auf, die personellen Voraussetzungen zu schaffen, damit eine zügige Abarbeitung der Rückstände möglich ist: „Bei allem Verständnis für Einsparungen bei den Personalkosten darf dies nicht auf den Rücken der
Antragssteller stattfinden. Es geht bei den Anträgen auch um Unterstützung von frühkindlicher Bildung. Da darf es bei der Bearbeitung keinen Verzug geben und deshalb muss sofort auf diese Misslage reagiert werden“, fordert Kuhlmann.
1 Kommentar zu Sechs Monate nicht hinnehmbar
Ilona Boschko
1
am 17. Dezember 2009 um 10:28 Uhr
Guten Tag,
mit Interesse habe ich Ihr Schreiben an den Landrat Schermann im Internet gelesen.
Da wir als Familie ebenfalls von diesem Problem betroffen sind, kann ich Ihrer Darstellung nur folgen!!!
Wir haben zwei Kinder im Alter von 8 und 4 Jahren, die den Kindergarten und den Hort in Bovenden besuchen. Am 14.05.2009 (!!!!) haben wir einen Folgeantrag gestellt, dea der Bewilligungszeitraum am 30.08.2009 enden sollte.
Seitdem warten wir vergeblich auf einen Bescheid. Auf telefonische Anfrage Mitte September wurde uns mitgeteilt, der Bearbeitungsstand liege derzeit bei Anträgen von Anfang Mai und wir könnten mit dem Bescheid in den nächsten 2 Wochen rechnen. Das war nun im Setember, bis dato ist nichts geschehen. Auf weitere mehrfache telefonische Anfragen wird man nur vertröstet.
Da nun aber Kindergarten und Hort verständlicherweise die Beiträge haben möchten, befindet man sich doch in einer prekären Situation, zumal wir uns die geforderten Beiträge nicht leisten können.
Auf die Frage "..muss ich meine Kinder jetzt aus Kindergarten und Hort nehmen, weil ich mir die Beiträge nicht leisten kann...? ", bekamen wir nur die recht lapidare Antwort "..da kann ich Ihnen auch nicht helfen..".
Ich mag mich sicherlich täuschen, aber meiner Meinung nach gibt es eine Verordnung die besagt das der zuständige Träger der Jugendilfe verpflichtet ist, eine den Antragszahlen angemessene "Personaldichte" zu haben.
Man fühlt sich doch mittlerweile sehr alleingelassen und ratlos gegenüber derartiger Untätigkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Ilona Boschko
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