Anfragen
Die gesetzlichen Grundlagen der Tätigkeit der Kreistagsagbeordneten sind in der Niedersächsischen Gemeindeordnung (kurz: NLO) geregelt. Der §35a behandelt das Antrags- und das Auskunftsrecht. Nach §35a Satz 2 NLO kann zum Zweck der eigenen Unterrichtung jede Kreistagsabgeordnete und jeder Kreistagsabgeordnete von der Landrätin oder dem Landrat Auskünfte in allen Angelegenheiten des Landkreises verlangen (Ausnahme: Angelegenheiten, die der Geheimhaltung unterliegen).
In dieser Rubrik finden Sie die Anfragen der SPD-Fraktion. Weitere Informationen zu Beratungsgegenständen, Einladungen und Sitzungstermine der Gremien erhalten Sie im Online-Informationssystem des Landkreises.



